Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit meinen Kunden (Fassung 2003)
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit meinen Kunden. Die AGB werden vom Kunden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von mir im Einzelfall schriftlich anerkannt werden.
1. Aufträge
Aufträge jeder Art mÜssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen; Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Schriftliche Aufträge müssen ordnungsgemäß unterzeichnet sein. Aufträge kommen nur zustande, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Auch mündliche Nebenabreden sowie änderungen und Ergänzungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich unserer schriftlicher Bestätigung. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers, so auch durch solche, die durch die Übersetzungsvorgabe, entstehen. Dasselbe gilt bei mündlich oder telefonisch erteilten Aufträgen. Telefonische Mitteilungen oder per E-Mail übertragene Mitteilungen unsererseits gelten vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung. Wir sind berechtigt, nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrags zurückzutreten, wenn eine bei uns nachträglich eingegangene Auskunft über den Kunden nicht befriedigend ist.
2. Ausführung durch Dritte
Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, wenn wir es nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, Dritter bedienen. Wir haften nur für sorgfältige Auswahl. Wir sind jedoch verpflichtet, den Kunden auf Verlangen etwaige Ansprüche gegen Dritte abzutreten.
3. Angebote und Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in EURO, wenn keine andere Valuta vereinbart ist. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Netto-Preise ohne Mehrwertsteuer. Zahlungsziele, Skonti oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
Besonderheiten beim Übersetzen
Bei Beglaubigungen, Veröffentlichungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eilaufträgen, die Nacht und Wochenendarbeit verlangen ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig bei Auftragserteilung anzugeben, damit seitens alf entsprechend disponiert werden kann. Besonderheit bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Für Dolmetscheinsätze gilt: Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Dolmetsch-Einsatzort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich vergütet und anfallende Spesen (Fahrtkosten etc.) ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt. Frankfurt ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wird von uns, insbesondere auf der für den Vertragsabschluß maßgebenden Urkunde, ein anderer Ort angegeben, ist dieser als Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung wird die Überstunde mit einem Preiszuschlag von dreißig Prozent vergütet. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.
4. Lieferfristen und Teillieferung
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen abzunehmen.
5. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs
Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse verursacht wurden. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir aus einem wichtigen Grunde unseren Betrieb an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen oder einschränken. Wir haften auch nicht für durch Viren verursachte Schäden. Unsere EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferung von Dateien oder anderen Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Virenprüfung zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von uns nicht anerkannt.
6. Annahme
Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterläßt er die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet uns für alle entstehenden Schäden.
7. Reklamationen
Reklamationen werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übertragung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Untersuchung der Übersetzung oder der Leistung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei uns unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich erfolgen. Im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels durch den Kunden sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die Übersetzung oder die Leistung nachzubessern, umzutauschen, zu mindern oder zu wandeln. Führt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zu keiner Mängelbeseitigung, so lebt das Recht auf Minderung oder Wandlung wieder auf.
8. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt und Schadensersatz
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten ist und er eine Nachfrist gesetzt hat. Im kaufmännischen Verkehr haften wir für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und für Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher wegen zugesicherter Eigenschaften, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie für Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind, und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Die Haftung wird im übrigen im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswerts der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal dreißigtausend EURO sowie im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind, auf das Dreifache des Rechnungswerts der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal fünfzigtausend EURO beschränkt und in den in diesem Satz genannten Fällen für untypische bzw. nicht vorhersehbare Schäden ausgeschlossen. Dabei erniedrigen sich im kaufmännischen Verkehr die im vorhergehenden Satz genannten Haftungsgrenzen betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen von uns verursachte Schäden versichert ist. Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder gar zu Werbezwecken verwenden, muß er einen besonders zu vergütenden Übersetzungsauftrag für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes geben. Verschweigt er uns die vorgenannten Verwendungszwecke, erteilt er uns also keinen besonderen Auftrag und wird der Text veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er keine Schaden geltend machen, der dadurch entsteht, dass auf Grund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muß. Wir behalten uns in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. Der Kunde hat uns vor Drucklegung einen Korrekturabzug zukommen zu lassen. Druckt er ohne unsere Freigabe trägt er alleine die Verantwortung und kommt für alle eventuellen Schäden auf.
9. Abtretung
Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
10. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht früher Fälligkeit eintritt, sind Rechnungen innerhalb des vereinbarten oder auf der Rechnung bestimmten Zahlungsziels, ansonsten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Ausschluß der Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen und darüber hinaus im kaufmännischen Verkehr unter Ausschluß der Zurückbehaltung zahlbar. Verweigert der Kunde die Annahme der Nachnahmesendung oder holt er sie nicht beim zuständigen Postamt ab, wird damit unser gesamter Vergütungsanspruch sofort fällig. Ist der Kunde insolvent oder zahlungsunwillig geworden oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft, können wir die Rechnung sofort fällig stellen. Rechnungen über Lohnarbeiten sind zahlbar bei Rechnungserhalt netto Kasse. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, eine Anzahlung von dreißig, fünfzig oder siebzig Prozent des tatsächlichen oder von uns geschätzten Rechnungsbetrags in bar zu verlangen. Geleistete Zahlungen sind unwiderruflich. Werden Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens dem zehnten Teil des Kaufpreises gleichkommt. Bestimmungen des Kunden über die Anrechnung von Zahlungen sind für uns nicht verbindlich. Wir behalten uns vor, Zahlungen nach unserem Ermessen auf fällige Forderungen und Zinsen anzurechnen. Wechselzahlungen sind nur zulässig, wenn sie vorher vereinbart wurden. Eine Skontierung ist dabei ausgeschlossen. Wechsel und Schecks gelten mit der Einlösung als Zahlung, sofern nicht ein wirksamer Widerruf erfolgt. Diskont- und Bankspesen sowie sonstige Wechsel- und Scheckunkosten gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehende Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Ferner sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich der laufenden Wechsel oder gestundeten Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung sind wir berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen. Bei Überschreitung des erstmals in der Rechnung bestimmten Zahlungsziels erklärt sich der Kunde im kaufmännischen Verkehr bereit, die hierfür uns entstandenen banküblichen Kreditzinsen zu übernehmen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen unser Eigentum. Soweit die Ware oder Leistung vom Kunden weiter verarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen fremden Gegenständen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen. Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber des Kunden bleibt die gelieferte Ware oder Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte unser Eigentum.
12. Haftung bei elektronischer Übertragung
alf haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere und für unseres Kunden vertragliche und sonstige Pflichten ist Frankfurt am Main. Für alle Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Frankfurt am Main vereinbart; dies gilt nicht bei einem ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstand bzw. wenn der Kunde nicht Vollkaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist. alf-übersetzungen kann an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden, sofern kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand gegeben ist.
14. Wirksamkeit
Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
15. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.





